Autodesk verklagt
Autodesk sued for $10 million after invoking DMCA to stop eBay resales
Soweit ich dass verstanden habe, wird Autodesk (AD) von einem eBay-Powerseller, Tim Vernor, verklagt, weil AD dafür gesorgt hat, dass dessen eBay-Account gelöscht wurde. Grund dafür war augenscheinlich der Verkauf von Lizenzen gebrauchter AD-Programme
Vernor argumentiert damit, dass erstens das Nichtweiterverkaufsgebot der EULA(End USer License Agreement) nicht rechtens ist und zweitens diese EULA in einer verschweissten Box befindet, jedoch beim Öffnen dieser Verpackung automatisch der EULA zustimmt.
Mal sehen, was draus wird.
Soweit ich dass verstanden habe, wird Autodesk (AD) von einem eBay-Powerseller, Tim Vernor, verklagt, weil AD dafür gesorgt hat, dass dessen eBay-Account gelöscht wurde. Grund dafür war augenscheinlich der Verkauf von Lizenzen gebrauchter AD-Programme
Vernor argumentiert damit, dass erstens das Nichtweiterverkaufsgebot der EULA(End USer License Agreement) nicht rechtens ist und zweitens diese EULA in einer verschweissten Box befindet, jedoch beim Öffnen dieser Verpackung automatisch der EULA zustimmt.
Mal sehen, was draus wird.
Kommentare 5
Kommentare
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Interessant, gab`s da bezüglich des zweiten Punktes nicht auch mal einen ganz ähnlichen Fall gegen Microsoft?
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Veröffentlicht: 21.09.2007 um 18:58 von Feuerlurch
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Hier ging es da um den Verkauf von sogenannter OEM (Original Equipment Manufacturer) Software von Microsoft, also Software, die von Händlern mit oder ohne Hardware verkauft wurde, ohne ein vertragliches Verhältnis mit Microsoft zu haben. Ursprünglich durften nur Vertragshändler die Software zusammen mit Hardware verkaufen.
Zu beachten wäre auch ein Urteil des OLG München, dass in einem Rechtsstreit mit Oracle entschied, dass der Wiederverkauf von Software, die auf einem Datenträger erworben wurde erlaubt ist, wogegen der Wiederverkauf mittels Download erworbener Software nicht ohne weiteres möglich ist. Nur ist das halt deutsches Recht. Wie das im o. g. Fall aussieht muss man abwarten. Im Fall der EULA meine ich, dass nach deutschen Recht nur ein Vertrag zustande kommen würde, wenn man diesem nachträglich zustimmt oder es stillschweigend hinnimmt. Die vertraglichen Vereinbarungen sollten beiden Vertragspartnern bekannt sein. Wenn man die EULA erst nach Öffnen der Verpackung zur Kenntnis nehmen kann und diese allein durch das Öffnen wirksam werden soll, halte ich diese Klausel für rechtlich anfechtbar. |
Veröffentlicht: 21.09.2007 um 20:34 von Andreas
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Rechtlich anfechtbar - glaube ich gern, aber als Privatperson gegen einen Konzern, noch dazu in einem internationalen Rechtswirrwarr? Klingt für mich relativ aussichtlos, aber ich bin ja auch kein Jurist.
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Veröffentlicht: 21.09.2007 um 21:42 von Feuerlurch
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Wenn Autodesk, Microsoft oder wer auch immer in Deutschland verkauft, gilt deutsches Recht.
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Veröffentlicht: 21.09.2007 um 23:00 von Andreas
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Gibt es zu diesem Fall schon weitergehende Neuigkeiten?
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Veröffentlicht: 14.10.2007 um 14:18 von Andreas
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